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Der Arbeitsschutz soll in die Führungsstrukturen des Betriebs integriert werden. Daher sind Gespräche mit den verantwortlichen Personen des Betriebs von großer Bedeutung.

Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter mindestens einmal jährlich. 

In Absprache mit dem Betrieb kann ein Konzept erarbeitet werden, dass die verantwortlichen Personen und Mitarbeiter in allen relevanten Themen umfassend und nachhaltig geschult werden.