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Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie die GB auszusehen hat.

Es gibt jedoch eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften, die eine GB fordern und den Umfang und Inhalt (für das jeweilige Fachgebiet) aufzeigen.

Wichtig ist, dass man ein leicht zu bearbeitendes Dokument findet, dass Arbeitsverfahren und die daraus resultierenden Gefährdungen umfassend beschreibt, aber doch übersichtlich zu handhaben ist.

Ein guter Betrieb entwickelt sich ständig weiter. Daher muss erfahrungsgemäß auch die GB in regelmäßigen Abständen von ein bis zwei Jahren fortgeschrieben werden.

Unsere GB ist ein solches Werkzeug. Zur einfachen und guten Handhabung ist die GB in verschiedene Bereiche unterteilt.

So wird z.B. die Arbeitsstätte aus mehreren Gesichtspunkten beurteilt.

Ebenso werden die Arbeitsverfahren beschrieben und beurteilt.

Zuletzt erfolgt die Beurteilung jedes Arbeitsplatzes.

Die festgestellten Mängel und daraus resultierenden Maßnahmen werden in einem übersichtlichen Dokument zusammengestellt und gut nachvollziehbar festgehalten.